Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeines

Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (kurz AGB genannt) bilden einen untrennbaren Bestandteil des zwischen Quick Mill Austria als Verkäufer einerseits und dem Käufer andererseits abgeschlossenen Verträgen und gelten mit Abgabe der Bestellung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware als anerkannt.

Vertragsverhältnis, Lieferzeiten, Änderungen und Stornierung von Bestellungen

Alle eingehenden Bestellungen und sonstigen Willenserklärungen des Kunden gelten stets nur als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für die Dauer von mindestens zwei (2) Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes an den Käufer. Das Angebot kann seitens des Käufers ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten Ware erfolgt.
Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können seitens des Verkäufers nur übernommen werden, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von diesem verschuldet wurden. Auch ein Vertragsrücktritt des Käufers wegen Verspätung der Lieferung ist nur dann und insoweit möglich, als dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, deren Dauer mindestens 21 Tage beträgt. Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Da der Verkäufer nicht selbst Erzeuger der zu liefernden Ware ist, ist dieser berechtigt, im Falle von Änderungen oder Stornierungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von ihm unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Beschaffung der Ware ergeben. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie zum Beispiel Streik, politische Auseinandersetzungen oder extreme Witterungsbedingungen.

Preise

Alle angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Preisangabe geltenden Tagespreisliste und verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch exklusive allfälliger Spesen und Nachnahmegebühren. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.

Rücktrittsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG) ist, kann er von seinem Vertrag oder von einer von ihm abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf nachstehender Frist zurücktreten. Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und auf elektronischem oder sonstigem Wege an Quick Mill Austria versendet. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn (14) Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Produkten mit dem Tag ihres Einlangens beim Kunden. Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung original verpackt, unbenutzt und versiegelt zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Mischung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Quick Mill Austria verpflichtet sich Zug um Zug, die vom Kunden geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Der Käufer ist verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen.
Quick Mill Austria ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt, sämtliche Ansprüche gem. § 5g Abs 1 Z 2 und Abs 2 KSchG, das sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, das angemessene Entgelt für die Benützung der Ware und die Entschädigung für eine Minderung des gemeinen Wertes der Ware mit dem vom Kunden bezahlten und nunmehr zurückzuerstattenden Entgelt aufzurechnen.

Fälligkeit

Die Fälligkeit des Entgeltes tritt im Zeitpunkt des Versandes der Waren ein. Das Entgelt ist ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von Quick Mill Austria genanntes Konto zur Überweisung zu bringen, bar zu bezahlen oder per Nachnahme zu entrichten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundenen Spesen aller Art zu tragen.

Zahlungen und Verzug

Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, einen Verzugszinssatz in Höhe von 8 %-Punkten über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwende, wie insbesondere Inkassospesen gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL Nr.: 141/1996 in der jeweils geltenden Fassung, und allenfalls notwendige Kosten für eine Zweck entsprechende Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte zu tragen. Quick Mill Austria ist nicht verpflichtet, im Falle des Verzuges den Kunden zu mahnen. Durch unwidersprochenen Empfang der Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten einverstanden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines Verhaltens ausdrücklich hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass mangels Widerspruches der Kunde mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundenen Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung Zweck entsprechend sind, einverstanden ist. Sollte seitens des Käufers keine schriftliche Zahlungswidmung erfolgen, so werden seine Zahlungen zunächst auf Kosten und Spesen, dann Zinsen und in weiterer Folge auf die älteste offene Kapitalschuld angerechnet. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges weiters berechtigt, bezüglich der ausstehenden Lieferungen von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unabhängig davon ruht jedenfalls die Lieferpflicht des Verkäufers, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen angeblicher, seitens des Verkäufers nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.

Versendung

Die Lieferunder Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.). Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versender (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung der Sache und für Beschädigung der Sache. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers und geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der versendeten Waren mit Absendungen an den Käufer auf diesen über. Falls vom Käufer nicht schriftlich anderes vorgeschrieben, erfolgt der Versand bzw. die Wahl des Spediteurs und die Versandart nach dem Ermessen des Verkäufers. Bestellungen von Kunden, die mit dem Verkäufer in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen oder sich bereits einmal in Zahlungsverzug befanden, werden ausschließlich per Nachnahme geliefert.

Eigentumgsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Firma Quick Mill Austria verbleibt die Ware im Eigentum von Quick Mill Austria . Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum der Firma Quick Mill Austria stehenden Sachen ist der Kunde verpflichtet, Quick Mill Austria unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum der Firma Quick Mill Austria schriftlich zu informieren. Für alle durch Verletzung dieser Verpflichtungen erwachsenen Schäden haftet der Kunde der Firma Quick Mill Austria gegenüber.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Die Bestimmungen des KSchG bleiben unberührt. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht, wobei die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf zur Gänze ausgeschlossen ist.

Anschrift

Quick Mill Austria
Andreas Dreier
Mantscha 47
A-8054 Graz

Tel: +43 (0) 316 81 84 22
Mobil: +43 (0) 676 703 99 47
Mail: office@quickmill.at

Schlußbestimmungen

Alle angebotenen Preise verstehen sich vorbehaltlich von Satz- und Übertragungsfehlern. Angebote sind freibleibend und gültig, solange der Vorrat reicht.

Sollten Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise der Rechts-Wirksamkeit ermangeln, so sollen dennoch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben.

Graz, Februar 2022

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Second Hand-Artikel

Bei Second Hand-Artikeln handelt es um Gebraucht- oder Vorführgeräte. Bei allen Geräten wurde ein Vollservice (Austausch defekter Teile, Komplettreinigung…), sowie eine technische Überprüfung durchgeführt.

Herstellergarantie:

Die Produktgarantie des Herstellers (Herstellergarantie) läuft in den meisten Fällen ab Kaufdatum und unterscheidet sich nicht zu neuen Artikeln.

In manchen Fällen beginnt die Garantiezeit mit Erstinbetriebnahme des Produktes zu laufen. In diesem Fall können Sie der Produktinformation entnehmen, bis wann die Herstellergarantie läuft.

Gesetzliche Gewährleistung:

Die gesetzliche Gewährleistung unterscheidet sich bei Second Hand-Artikeln nicht zu jener von Neuware.

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